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   BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 31/85   

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https://dejure.org/1986,7508
BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 31/85 (https://dejure.org/1986,7508)
BGH, Entscheidung vom 24.09.1986 - IVa ZR 31/85 (https://dejure.org/1986,7508)
BGH, Entscheidung vom 24. September 1986 - IVa ZR 31/85 (https://dejure.org/1986,7508)
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Volltextveröffentlichungen (3)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Anspruch gegenüber der Alleinerbin auf Zahlung des Pflichtteils - Bewertung eines im Wesentlichen aus bebauten Grundstücken bestehenden Nachlasses - Rückwirkung eines zu versteuernden Veräußerungsgewinns - Maßgeblichkeit von Verpflichtungen der Ehefrau des Erblassers

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ...Neu Zitiert selbst (2)

  • BGH, 06.12.1978 - IV ZR 82/77

    Keine Minderung des Pflichtteils durch den Voraus bei testamentarischer Erbfolge

    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 31/85
    Haftet der Erblasser für eine Verbindlichkeit gesamtschuldnerisch mit, so ist für die Bewertung seines Nachlasses das Innenverhältnis maßgebend (BGH Urt. v. 6. Dezember 1978 - IV ZR 82/77 - NJW 1979, 546, 547).
  • BGH, 26.04.1972 - IV ZR 114/70
    Auszug aus BGH, 24.09.1986 - IVa ZR 31/85
    Kam es aber zur Betriebsaufgabe erst im Zusammenhang mit dem Erbfall, so konnte nach heute gefestigter Auffassung ein steuerbarer Veräußerungsgewinn nur in der Person der Erbin entstehen (Ludwig Schmidt a.a.O. § 16 Anm. 5; BGH Urt. v. 26. April 1972 - IV ZR 114/70 - NJW 1972, 1269).
  • BGH, 14.10.1992 - IV ZR 211/91

    Rückwirkende Neubestimmung des Verkehrswertes von Nachlaßgrundstücken zugunsten

    Selbst wenn ein Geschäftsbetrieb erst nach dem Erbfall veräußert oder aufgegeben und damit die Verpflichtung begründet wird, stille Reserven zu versteuern, ist die latente Steuerlast schon bei der Ermittlung des Nachlaßwertes zu berücksichtigen, wenn die Veräußerung oder Aufgabe des Geschäftsbetriebs in engem Zusammenhang mit dem Erbfall steht (BGH, Urteil vom 26. April 1972 - IV ZR 114/70 - NJW 1972, 1269f.; Urteil vom 24. September 1986 - IVa ZR 31/85 - BGHR BGB § 2311 Abs. 1 Satz 1, Unternehmensbewertung 1; BGHZ 98, 382ff. [BGH 22.10.1986 - IVa ZR 143/85] unter B III.).
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